Ja, die Beauftragung eines Ghostwriters ist in Deutschland grundsätzlich legal. Ghostwriting gilt als wissenschaftliche Dienstleistung. Die erstellte BWL-Arbeit sollte jedoch als Vorlage, Orientierung oder Lernhilfe genutzt werden. Die Verantwortung für die Verwendung der Inhalte liegt immer beim Auftraggeber.